Betriebsrat und digitale Personalakte: Ein umfassender Leitfaden

forcont
29. April 2024

Die Digitalisierung des Personalwesens, einschließlich der Einführung digitaler Personalakten, stellt für viele Unternehmen einen bedeutenden Schritt in Richtung Effizienzsteigerung und Modernisierung dar. Allerdings wirft dieser Prozess auch zahlreiche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und die Beteiligung des Betriebsrats. Dieser Blogbeitrag bietet einen umfassenden Überblick darüber, wie HR-Manager den Betriebsrat für digitale Personalakten gewinnen und dabei das Mitbestimmungsrecht respektieren können.


Rechtliche Grundlagen

Mitbestimmungsrechte gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Mitarbeiter genutzt werden können. Digitale Personalakten können unter diese Regelung fallen, da sie die Protokollierung von Zugriffen und Bearbeitungen ermöglichen.

  • § 94 Abs. 2 und § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Diese Paragrafen betreffen die Mitbestimmungsrechte bei der Festlegung von Regeln zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie die Einsichtnahme der Mitarbeiter in ihre digitalen Personalakten.

Datenschutzrechtliche Anforderungen

  • Artikel 88 DSGVO und § 26 BDSG: Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen digitaler Personalakten muss den Anforderungen der DSGVO und des BDSG entsprechen. Eine klare Rechtsgrundlage, wie eine Betriebsvereinbarung, ist hierfür essenziell.

Rechtliche Grundlagen

Mitbestimmungsrechte gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Mitarbeiter genutzt werden können. Digitale Personalakten können unter diese Regelung fallen, da sie die Protokollierung von Zugriffen und Bearbeitungen ermöglichen.

  • § 94 Abs. 2 und § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Diese Paragrafen betreffen die Mitbestimmungsrechte bei der Festlegung von Regeln zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie die Einsichtnahme der Mitarbeiter in ihre digitalen Personalakten.

Datenschutzrechtliche Anforderungen

  • Artikel 88 DSGVO und § 26 BDSG: Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen digitaler Personalakten muss den Anforderungen der DSGVO und des BDSG entsprechen. Eine klare Rechtsgrundlage, wie eine Betriebsvereinbarung, ist hierfür essenziell.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Fazit

Die Einführung einer digitalen Personalakte bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Durchführung. Die frühzeitige Einbindung des Betriebsrats, transparente Kommunikation und die klare Regelung rechtlicher Aspekte.